Commercium sexuale oder "Vorspiel mit Kant"
Man muss nicht immer aneinander rumlecken, sich durchkneten, Ganzkörperküssen oder sonstige Spiele betreiben, um sich damit geistig und körperlich auf den Hauptakt einzustellen. Man kann sich ja auch mal mit einem Porno aufgeilen oder gemeinsam ein Buch lesen. Wie wäre es z. B. mit Immanuel Kants Metaphysik der Sitten? Nach dem Motto „Intellekt ist sexy“ begeben wir uns auf unsere Spielwiese, legen uns bequem nieder und ich lese ihr – inspiriert von einer gewissen Eingebung – Kants Überlegungen zum Eherecht vor.
Wir lernen, dass die Geschlechtsgemeinschaft (commercium sexuale) „der wechselseitige Gebrauch, den ein Mensch von eines anderen Geschlechtsorganen und Vermögen macht“ ist. Der „unnatürliche Gebrauch“, also z. B. der homosexuelle, sei eine unentschuldbare und durch nichts zu relativierende „Läsion der Menschheit“. Die Ehe sei natürlich auch „nach Rechtsgesetzen der reinen Vernunft“ unabdingbar für sexuellen Kontakt zwischen „Mann und Weib“. Die Nachweise sind recht dünn, das konnte Kant normalerweise besser. War das alles wirklich seine Ansicht oder wollte der Wahl-Königsberger nur den Zensoren in Berlin schmeicheln?
§ 25 enthält rechtsphilosophische Überlegungen zur Hingabe, die ich bei Gelegenheit in einem separaten Beitrag würdigen werde. An § 26 bleiben wir hängen. Dort, wo Kant sich über die „Gleichheit des Besitzes“ der Personen und der „Glücksgüter“ auslässt, kommt er in einer Klammer auch auf die Polygamie zu sprechen. Es entwickelt sich ein längeres, sehr interessantes Gespräch zwischen uns, das sie schließlich damit beendet, dass sie sich auf mich setzt und darum bittet, nun endlich vom Vorspiel zum Hauptakt zu kommen. An dieser Stelle war ihre Überzeugungskraft am größten. ;-)
Ich werde in kommenden Beiträgen einzelne Aspekte aus dieser Diskussion herausgreifen und näher ausführen.
Wir lernen, dass die Geschlechtsgemeinschaft (commercium sexuale) „der wechselseitige Gebrauch, den ein Mensch von eines anderen Geschlechtsorganen und Vermögen macht“ ist. Der „unnatürliche Gebrauch“, also z. B. der homosexuelle, sei eine unentschuldbare und durch nichts zu relativierende „Läsion der Menschheit“. Die Ehe sei natürlich auch „nach Rechtsgesetzen der reinen Vernunft“ unabdingbar für sexuellen Kontakt zwischen „Mann und Weib“. Die Nachweise sind recht dünn, das konnte Kant normalerweise besser. War das alles wirklich seine Ansicht oder wollte der Wahl-Königsberger nur den Zensoren in Berlin schmeicheln?
§ 25 enthält rechtsphilosophische Überlegungen zur Hingabe, die ich bei Gelegenheit in einem separaten Beitrag würdigen werde. An § 26 bleiben wir hängen. Dort, wo Kant sich über die „Gleichheit des Besitzes“ der Personen und der „Glücksgüter“ auslässt, kommt er in einer Klammer auch auf die Polygamie zu sprechen. Es entwickelt sich ein längeres, sehr interessantes Gespräch zwischen uns, das sie schließlich damit beendet, dass sie sich auf mich setzt und darum bittet, nun endlich vom Vorspiel zum Hauptakt zu kommen. An dieser Stelle war ihre Überzeugungskraft am größten. ;-)
Ich werde in kommenden Beiträgen einzelne Aspekte aus dieser Diskussion herausgreifen und näher ausführen.
Bangbrother-Te - 9. Jul, 21:11
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